Wie kann die Ehefrau als Steuerpflichtige erfasst werden?
Allgemein
In Zeiten der Gleichberechtigung und Emanzipation kommt es regelmäßig vor, dass in einer Ehe die Ehefrau das Familieneinkommen sichert und der Ehemann den Haushalt führt. In einer solchen Situation soll die Ehefrau im Programm als steuerpflichtige Person erfasst werden. Dies wird durch die Plausibilitätsprüfung verweigert.
In einer Ehe wird im deutschen Steuerrecht immer der Ehemann als Steuerpflichtiger angesehen, vollkommen unabhängig von der Einkommenssituation (siehe Mantelbogen Seite 1).

Auf die Festlegung dieser Reihenfolge haben wir als Unternehmen keinen Einfluss, beachten Sie hierzu bitte auch diesen ausführlichen Artikel zum Thema.